Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerleistungen der LUVIEN GmbH (nachfolgend „Makler") gegenüber Verkäufern, Vermietern, Käufern und Mietern (nachfolgend „Auftraggeber") im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Immobilien.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Makler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Der Maklervertrag kommt durch Annahme des Angebots des Maklers — schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder durch konkludentes Handeln (z.B. Entgegennahme von Exposés oder Besichtigung eines vom Makler nachgewiesenen Objekts) — zustande.
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit erkennt der Auftraggeber diese AGB sowie die vereinbarte oder gesetzlich zulässige Provision an.
Die Provision ist im jeweiligen Exposé ausgewiesen. Sofern nicht anders angegeben, gilt:
Die Höhe der Provision wird individuell im Maklervertrag vereinbart. Bei Kaufverträgen gilt seit dem 23.12.2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§ 656a–656d BGB): Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher darf die vom Verkäufer zu zahlende Provision die vom Käufer zu zahlende nicht übersteigen.
Die Provision wird fällig mit rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrags (Kaufvertrag oder Mietvertrag), unabhängig von seiner späteren Durchführung, und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Der Makler verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen:
Der Makler ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers oder Dritter auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller zur Verfügung gestellten Objektinformationen ist der Eigentümer bzw. Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Wird ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der vereinbarten Laufzeit keine weiteren Makler zu beauftragen und das Objekt nicht eigenständig zu vermarkten. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Makler berechtigt, Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu verlangen.
Der einfache Maklerauftrag begründet kein Alleinvermittlungsrecht; der Auftraggeber kann weitere Makler beauftragen und das Objekt selbst vermarkten.
Wird der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und erbringt der Makler die Leistung vollständig, erlischt das Widerrufsrecht. Bei teilweiser Leistungserbringung sind Sie verpflichtet, den anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
Der Makler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Objektinformationen, soweit diese vom Eigentümer oder Dritten stammen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.